Hautkrebs-screening

Das Hautkrebsscreening dient der frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs und auffälligen Hautveränderungen. Durch eine gezielte Untersuchung der Haut können Risiken früh erkannt und weitere Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.

Früherkennung für Ihre Hautgesundheit

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen, kann jedoch bei frühzeitiger Diagnose in vielen Fällen gut behandelt werden. Mit dem Hautkrebsscreening leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und Früherkennung verdächtiger Hautveränderungen.

Was beinhaltet das Hautkrebsscreening?

surveilance-officer@2x

Ärztliches Vorgespräch (Anamnese)

examination

Ganzkörperuntersuchung der Haut

i-exam_qualification@2x

Beurteilung von Muttermalen und Hautveränderungen

symptom@2x

Einschätzung individueller Risikofaktoren

chart-line@2x

Beratung zum weiteren Vorgehen

Gesetzliches Hautkrebsscreening (GKV)

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre. Die Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Hautkrebsscreening für jüngere Patientinnen und Patienten / IGeL

Für Patientinnen und Patienten unter 35 Jahren oder bei erhöhtem individuellem Risiko kann ein Hautkrebsscreening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden. Dies kann sinnvoll sein bei:

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Familiärer Vorbelastung

skin-cancer@2x

Auffälligen oder zahlreichen Muttermalen

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Starker Sonnenbelastung (z. B. beruflich oder durch Freizeitaktivitäten)

Für wen ist ein Hautkrebsscreening sinnvoll?

  • Personen ab 35 Jahren
  • Menschen mit heller Haut oder vielen Muttermalen
  • Patientinnen und Patienten mit familiärer Hautkrebsbelastung
  • Personen mit hoher UV-Belastung

Kosten & Abrechnung

  • GKV: Hautkrebsscreening ab 35 Jahren alle zwei Jahre
  • IGeL: Screening unter 35 Jahren oder auf Wunsch

Vor der Untersuchung erfolgt eine ärztliche Aufklärung sowie eine transparente Information zur Kostenübernahme.

Hinweis

Das Hautkrebsscreening ersetzt keine weiterführende dermatologische Abklärung bei konkretem Verdacht. Bei auffälligen Befunden erfolgt eine entsprechende Empfehlung zur weiteren Diagnostik.

home@2x

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