Früherkennung für Ihre Hautgesundheit
Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen, kann jedoch bei frühzeitiger Diagnose in vielen Fällen gut behandelt werden. Mit dem Hautkrebsscreening leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge und Früherkennung verdächtiger Hautveränderungen.
Was beinhaltet das Hautkrebsscreening?

Ärztliches Vorgespräch (Anamnese)

Ganzkörperuntersuchung der Haut

Beurteilung von Muttermalen und Hautveränderungen

Einschätzung individueller Risikofaktoren

Beratung zum weiteren Vorgehen
Gesetzliches Hautkrebsscreening (GKV)
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre. Die Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Hautkrebsscreening für jüngere Patientinnen und Patienten / IGeL
Für Patientinnen und Patienten unter 35 Jahren oder bei erhöhtem individuellem Risiko kann ein Hautkrebsscreening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden. Dies kann sinnvoll sein bei:

Familiärer Vorbelastung

Auffälligen oder zahlreichen Muttermalen

Starker Sonnenbelastung (z. B. beruflich oder durch Freizeitaktivitäten)
Für wen ist ein Hautkrebsscreening sinnvoll?
- Personen ab 35 Jahren
- Menschen mit heller Haut oder vielen Muttermalen
- Patientinnen und Patienten mit familiärer Hautkrebsbelastung
- Personen mit hoher UV-Belastung
Kosten & Abrechnung
- GKV: Hautkrebsscreening ab 35 Jahren alle zwei Jahre
- IGeL: Screening unter 35 Jahren oder auf Wunsch
Vor der Untersuchung erfolgt eine ärztliche Aufklärung sowie eine transparente Information zur Kostenübernahme.
Hinweis
Das Hautkrebsscreening ersetzt keine weiterführende dermatologische Abklärung bei konkretem Verdacht. Bei auffälligen Befunden erfolgt eine entsprechende Empfehlung zur weiteren Diagnostik.











